Rechts- und Compliance-Konzept
Compliance bei Faktenkurier
Einordnung
Diese Seite dokumentiert die organisatorischen und technischen Vorkehrungen, mit denen Faktenkurier die Veröffentlichung automatisiert erstellter Nachrichten rechtlich kontrollierbar hält.
Die Darstellung ist eine Compliance-Dokumentation des Angebots. Sie ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall und enthält keine Garantie, dass ein konkreter Streitfall ausgeschlossen ist.
Anbieterkennzeichnung und redaktionelle Verantwortlichkeit
Faktenkurier hält eine Anbieterkennzeichnung unter Impressum vor. Dort sind Anbieter, ladungsfähige Anschrift, telefonische Kontaktmöglichkeit und die redaktionell verantwortliche Person benannt.
Die Anbieterkennzeichnung orientiert sich an den Informationspflichten für digitale Dienste nach § 5 DDG. Für journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte wird zusätzlich eine verantwortliche Person ausgewiesen.
Datenschutz und Nutzerkontrolle
Die Datenschutzerklärung unter Datenschutz beschreibt die Verarbeitung technischer Zugriffsdaten, Kontaktaufnahme, lokale Cookie-Entscheidungen und Marketing-Cookies.
Werbedienste werden erst nach aktiver Einwilligung geladen. Die Auswahl kann über die Cookie-Einstellungen geändert oder widerrufen werden.
Quellen, Eigenständigkeit und Urheberrecht
Jede Nachricht beruht auf einer externen Originalquelle. Faktenkurier übernimmt keine fremden Volltexte, keine fremden Originalbilder und keine Quellüberschriften als eigene Veröffentlichung.
Die Artikel werden als eigenständige, kurze Zusammenfassungen neu formuliert. Der Artikeltext darf keine längeren Übernahmen, keine Roh-URLs im Nachrichtentext und keine HTML- oder Quellenartefakte enthalten.
Direkte Zitate werden nur sparsam und nur zweckgebunden verwendet. Maßgeblich bleibt der Zweck des Zitats; eine bloße Übernahme fremder Formulierungen wird technisch blockiert.
Bei normalen Quellen wird die Original-URL auf der Artikelseite sichtbar und klickbar angegeben. Gesperrte, rechtlich riskante oder redaktionell ausgeschlossene Quellen werden nicht als Veröffentlichungsgrundlage verwendet.
KI-Transparenz nach Artikel 50 EU AI Act
Faktenkurier behandelt Nachrichtentexte, Analysen und Symbolbilder als KI-generierte oder KI-gestützt bearbeitete Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse.
Artikelseiten enthalten sichtbare Hinweise auf KI-generierten Inhalt. Bilder werden direkt am Bild als KI-generierte Symbolbilder gekennzeichnet und ausdrücklich nicht als Fotografie des beschriebenen Ereignisses dargestellt.
Zusätzlich enthalten Artikelseiten maschinenlesbare Hinweise, darunter ai-generated, ai-public-interest, ai-transparency-url und strukturierte Daten mit Verweis auf die Transparenzseite.
Die Umsetzung orientiert sich an den Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act und am Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content der Europäischen Kommission. Die dort beschriebenen EU-Icons sind optional; Faktenkurier nutzt derzeit eigene sichtbare Hinweise und maschinenlesbare Marker.
Weitere Informationen: Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content.
Bilder und Persönlichkeitsrechte
Faktenkurier veröffentlicht grundsätzlich lokal erzeugte KI-Symbolbilder. Fremde Quellbilder werden nicht als Veröffentlichungsbilder übernommen.
Bei Meldungen über namentlich genannte reale Personen, Verdächtige, Opfer, Minderjährige, Todesfälle, Krankheiten, Strafverfahren oder andere personensensitive Kontexte werden keine erkennbaren Gesichter, Körper, Silhouetten oder Lookalikes erzeugt.
Stattdessen nutzt das System neutrale Motive wie Gebäude, Orte, Akten, Infrastruktur, Gegenstände, Fahrzeuge oder abstrakte Symbolbilder.
Automatisierte Pflichtprüfungen
Vor Veröffentlichung laufen technische Gates. Veröffentlichungen werden blockiert, wenn Pflichtprüfungen fehlschlagen.
Geprüft werden unter anderem: lokale Bildpfade, fehlende Bilddateien, externe Bild-URLs, KI-Transparenzmarker, Quellen-URLs, sichtbare Rechtsseiten, Footer-Links, Datenschutz- und Transparenzmarker, Artikelhygiene, Personensafety, Platzhalterbilder, Themenkonsistenz und technische Deploy-Konsistenz.
Das zentrale Compliance-Gate ist tools/validate_compliance.py. Es bündelt rechtliche Hygieneprüfungen, ersetzt aber keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
Löschung, Korrektur und Nachvollziehbarkeit
Fehlerhafte Artikel können über interne Löschmechanismen entfernt werden. Dabei werden Artikelseite, Übersichtslinks, Related-News-Verweise, Sitemap-Einträge, lokale Artikeldaten und zugehörige Bilddateien bereinigt.
Für wiederkehrende Fehlerklassen werden nicht nur einzelne Artikel korrigiert, sondern Generator-, Validator- oder Dispatcher-Regeln angepasst, damit dieselbe Fehlerklasse künftig vor Veröffentlichung blockiert wird.
Grenzen des Systems
Faktenkurier arbeitet mit automatisierten Verfahren. Trotz technischer Prüfungen können Fehler, unvollständige Quellenlage oder rechtlich schwierige Einzelfälle auftreten.
Konkrete Hinweise auf Rechtsverletzungen, fehlerhafte Inhalte oder problematische Quellenwiedergaben werden über die im Impressum angegebene Kontaktmöglichkeit geprüft.